Wohnungsgeberbescheinigung
Volltext
Ohne die Wohnungsgeberbescheinigung (auch Wohnbestätigung oder Wohnbescheinigung genannt), ist eine Ummeldung des Mieters nicht möglich. Das Dokument dient der Bescheinigung, dass die betreffende Person tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen ist und muss gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (kurz: BMG)
- Anmeldeformular der Stadterwaltung (amtliche Meldebestätigung)
- Vermieterbescheinigung
- Gültiger Personalausweis (alternativ Reisepass)
- (Optional: Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte, Beiblatt bei Zweiwohnung)
Anträge / Formulare
- Wohnungsgeberbescheinigung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)