Fund

  • Volltext

    Für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten ist die Stadt Beeskow in der Funktion des Fundbüros für die im Amtsgebiet aufgefundenen Sachen zuständig.

    Nähere Information finden Sie hier.

    Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies unverzüglich mittels Fundanzeige anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 965 bis 974 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Brandenburgische Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB)
    • Fundwesenzuständigkeitsverordnung
  • Fristen

    Sofern Sie Ihre Rechte an einer oder mehreren Fundsachen geltend machen möchten, ist dies innerhalb der Meldefrist von sechs Monaten 

  • Formulare/Schriftformerfordernis


Zuständige Abteilungen