Standesamt
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg ins gemeinsame Glück!
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung, den Bund fürs Leben zu schließen! Wir freuen uns, Sie auf diesem besonderen Weg begleiten zu dürfen. Das Standesamt Beeskow steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Eheschließung so reibungslos und unvergesslich wie möglich zu gestalten.
Das Standesamt Beeskow ist für Eheschließungen in Beeskow, Tauche, Friedland und Rietz-Neuendorf zuständig.
Selbstverständlich können Sie den Trauraum in unserem historischen Rathaus Beeskow für Ihre standesamtliche Trauung nutzen – ein Ort, der Ihrem besonderen Tag eine einmalige Atmosphäre verleiht. Trauungen können ebenfalls in gewidmeten Locations im Amtsgebiet Beeskow stattfinden.

Kontaktieren Sie uns – Wir sind für Sie da!
Bei Fragen oder besonderen Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 03366 422 45 oder per E-Mail unter standesamt@beeskow.de.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Standesamt willkommen zu heißen und gemeinsam mit Ihnen den Grundstein für Ihre glückliche Zukunft zu legen!
Der Weg zur Eheschließung – Nächste Schritte
Bevor Sie sich das Ja-Wort geben dürfen, ist die Anmeldung der Eheschließung erforderlich. Diese erfolgt immer am Wohnort eines der beiden Partner. Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist, muss die Eheschließung innerhalb der nächsten sechs Monate stattfinden.
Damit alles planmäßig verläuft, sind folgende Schritte wichtig:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung.
- Bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen mit.
Welche Unterlagen werden im Allgemeinen benötigt?
Kontaktieren Sie uns um zu erfahren welche Unterlagen für Ihre Eheschließung benötigt werden. Im Allgemeinen sind für die Eheschließung folgende Dokumente erforderlich:
- Eine erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
- Wenn Sie in Beeskow oder Tauche wohnhaft sind, ist die Beibringung nicht erforderlich
- Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes)
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe
- Wenn geschieden/ Lebenspartnerschaft aufgehoben: Ein Scheidungsurteil/Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk und letzte Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei gemeinsamen Kindern: Die Geburtsurkunde
Für Paare mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Wenn einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, vereinbaren Sie zur Absprache bitte rechtzeitig einen Termin mit uns, um alle Details und Besonderheiten zu klären.