Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023
Alle fünf Jahre stellt die Stadt eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich bei der Stadt zu melden. Die nächste Schöffenwahl findet 2023 statt.
In der Stadt Beeskow werden insgesamt 4 Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht, die am Amtsgericht Fürstenwalde und Landgericht Frankfurt (Oder) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Wer kann sich bewerben?
Die Stadtverwaltung Beeskow erstellt gegenwärtig – für die Amtszeit 2024 bis 2028 – Vorschlagslisten für Schöffeninnen und Schöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Beeskow und Ortsteilen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, dass heisst die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richter über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden.
Ehrenamtliche mit gleichen Rechten wie Berufsrichter
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Der Bewerbungszeitraum endet am 31. März 2023.
Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31.03.2023 bei der Stadtverwaltung Beeskow, (Tel.: 03366 - 422 12), Berliner Starße 30, 15848 Beeskow bewerben.
Antragsformular
Das Bewerbungsformular ist vollständig ausgefüllt die oben angegebene Adresse zu senden.