Fundbüro

Fundbüro
Für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten ist die Stadt Beeskow in der Funktion des Fundbüros für die im Amtsgebiet aufgefundenen Sachen zuständig, sofern die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt ist (z. B. Polizei).
Fundtiere
Fundtiere sind entwichene Tiere, die einen Eigentümer (Besitzer) haben. Sie sind also nicht herrenlos. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, können Sie sich an folgenden Kriterien orientieren: Tragen eines Halsbandes, Ohrmarkierungen, Kennzeichnung mittels Mikrochip, guter Pflegezustand, zutrauliches Verhalten.
Insbesondere Katzen sind oftmals sogenannte Freigänger oder es handelt sich um freilebende, wilde Tiere. Durch die Inbesitznahme eines Tieres, z. B. durch Anleinen, füttern oder nach Hause mitnehmen, geht die Verantwortung der tierschutzgerechten Betreuung auf den Finder über.
Fundtier gefunden?
Aus rechtlichen Gründen ist es unabdingbar zunächst die Ordnungsbehörde über den Fund zu informieren. Ist diese nicht mehr im Dienst, wenden Sie sich
1. nachts: an die Polizei
2. Samstag nach 12 Uhr & Sonntag: gerne an bekannte tierschutzrechtlich aktive Organisationen/ Personen in Beeskow und ggf. an das Tierheim Fürstenwalde, Kommunikationszentrum Mensch & Tier (Tel. 03361/31 31 31). Das Tierheim nimmt Tiere ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen an.
Fundsachen
Fundsachen sind verlorene Sachen, die dem Eigentümer abhandengekommen sind, ohne dass er die Absicht hatte, das Eigentum an der Sache aufzugeben.
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies unverzüglich anzuzeigen.
Fundsachen, die im Fundbüro abgegeben und bisher nicht abgeholt wurden, erfragen Sie bitte im Fundbüro unter den angegebenen Kontaktdaten. Sofern Sie Ihre Rechte an einer oder mehreren Fundsachen innerhalb der Meldefrist geltend machen möchten, ist dies nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Herausgabe von Fundsachen erfolgt nur nach Vorlage geeigneter Eigentumsnachweise und eines Personaldokumentes.
Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Unsere aktuellen Veräußerungen finden Sie unten.

aktuelle Veräußerungen von Fundsachen
Mit Ablauf der Verwahrfrist ist das Recht des Eigentums an den nachstehenden Fundsachen auf die Stadt Beeskow übergegangen. Das Fundbüro der Stadt Beeskow veräußert die in das Eigentum übergegangenen Fundsachen im Rahmen eines freihändigen Verkaufes gegen Höchstgebot.
Gebote sind schriftlich unter Verwendung des Gebotsformulars (siehe unten - ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben!) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Geben Sie unbedingt die Veräußerungsnummer an. Offen abgegebene sowie nach dem Stichtag eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden.
Die aktuelle Gebotsabgabefrist: 11.04.2025